Beachtung der Anleinpflicht in Wäldern, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen und Landschaftsschutzgebieten

Im Laufe der vergangenen Wintermonate sind in den Randbereichen des Bezirks Wandsbek fast ein Dutzend Rehe durch freilaufende, wildernde Hunde getötet worden.

In allen Fällen ist das bestehende Anleingebot in Wäldern, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen sowie in Landschaftsschutzgebieten von den Hundehalterinnen und Hundehalter missachtet worden, was zum Tod der Rehe führte.



Aus diesem Anlass fordert das Bezirksamt alle Hundehalterinnen und Hundehalter eindringlich auf, die genannten Anleinpflichten zu beachten. Diese bestehen in den o.g. Gebieten auch für diejenigen Personen, die Inhaber einer Befreiung von der Anleinpflicht nach dem Hundegesetz sind.

Bei Verstößen gegen Anleingebote im Bereich von Wäldern, geschützten Biotopen sowie Natur- und Landschaftsschutzgebieten handeln Hundehalterinnen und Hundehalter ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen. In schwerwiegenden Fällen kann das Reißen von Wildtieren durch einen vom Hundehalter nicht ausreichend beaufsichtigten Hund auch als Straftat nach dem Tierschutzgesetz geahndet werden. Das Hundegesetz sieht zudem die Möglichkeit der Untersagung der Hundehaltung bei mehrfachen oder einem groben Verstoß gegen das Hundegesetz vor.

Insbesondere in der bald bevorstehenden Setzzeit der Rehkitze sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter gehalten, die Anleinvorschriften für die Wälder und Schutzgebiete genau zu beachten.

Bild: BzA