Am 20. August 2014 wurde die Bezirksversammlung Wandsbek vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) gebeten, eine Anhörung gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz durchzuführen. Nach diesem Gesetz muss die zuständige Bezirksversammlung bei Standortentscheidungen angehört werden. In diesem Fall ging es um eine Einrichtung der Jugendhilfe.

Das Grundstück in der Rahlstedter Straße 119 stand zum Verkauf. Ein kleines Wohnungsbauunternehmen aus Pinneberg beabsichtigte, das Grundstück zu erwerben und darauf ein Wohnhaus mit 6 Zweizimmerwohnungen zu errichten. Der LEB plante das Haus langfristig zu mieten, um dort bis zu 10 jungen Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahren unterzubringen.

Zwei Tage später wurden die Anwohner über die „Veränderungen in ihrem Wohnumfeld“ von der SPD Rahlstedt informierte. In dem Schreiben erläuterten die Bürgerschafts- und Bezirksabgeordneten die Notwendigkeit einer „Anschlussunterbringung nach der Erstversorgung im Kinder- und Jugendnotdienst“. Gedacht wurde dabei überwiegend an unbegleitete Flüchtlinge, aber auch an Hamburger Jugendliche. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Flüchtlingszahlen, baten die sie die Anwohner „den Anteil Rahlstedts an der gemeinsamen Aufgabe, den bedürftigen jungen Menschen eine Zuflucht zu bieten, mit zu tragen.“

Dem Bürgerverein liegen Informationen vor, nach dem das Grundstück vor zwei Tagen tatsächlich verkauft wurde, allerdings NICHT an das Unternehmen aus Pinneberg. In der Bezirksversammlung sollte es am Donnerstag (04.09.) bezüglich der Standortfrage zu der beantragten Anhörung kommen. Diese wurde aber kurzerhand vertagt.