Eines der großen Themen, mit dem sich der Regionalausschuss an diesem Abend befasste, war die endgültige Herstellung von Straßen bzw. die Besorgnis der Bürger, welche zum Teil auch durch die Berichterstattung in der Tagespresse ausgelöst wurde. Üblicherweise müssen Anwohner dazu einen finanziellen Beitrag leisten.
Der CDU-Antrag, in dem das Bezirksamt um eine Prioritätenliste der in Rahlstedt betroffenen Strassen gebeten wurde, verwies das Gremium einstimmig an den Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus (WVT).
Lars Kocherscheid-Dahm gab zudem den Hinweis, das auf der Internetseite des Bezirksamtes ausführliche und aktuelle Erläuterungen zum dem Thema verfügbar sind.
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Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Fußgängerbrücke über die Wandse am Kundenzentrum Rahlstedt. Nach einer Empfehlung des Bezirksamtes soll diese Brücke ersatzlos abgerissen werden, da sie aufgrund gravierender Mängel baufällig sei. Am Tragwerk der Brücke wurde ein Riss und großflächiger Pilzbefall festgestellt.
Nach Einschätzung des Bezirksamtes liegt die Sanierung der Brücke in einer finanziellen Größenordnung eines Neubaus. Dafür würden über 200.000,- Euro veranschlagt. Bereitgestellt wurden von der Bezirksversammlung aber nur 60.000,- Euro an bezirklichen Sondermitteln für Sanierung oder Neubau. Des Weiteren ist das Bezirksamt der Ansicht, dass von einem Abriss der Brücke nur sehr wenige Anwohner betroffen seien.
Die Mitglieder des Regionalausschusses waren sich darin einig, das die Fußgängerbrücke für sehr viele Rahlstedter von großer Bedeutung sei und man einen ersatzlosen Abriss nach Möglichkeit verhindern müsse.
Es wurde beschlossen, für die nächste Sitzung einen Referenten des Bezirksamtes einzuladen, der den Zustand der Brücke erläutert. Der Beschlussvorschlag wurde damit vertagt. Außerdem soll der Vorgang in den Ausschuss für Finanzen und Kultur (FinK) überwiesen werden, um dort weitere Mittel für die Brücke zu erhalten.
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Einstimmig beschlossen wurde auch der Antrag, das Straßennamensschild STEINHAGENWEG mit einem Zusatzschild zu versehen, "welches eine Erklärung zum Namensgeber und seinen Lebensdaten aufweist".
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Zu einer vorab gestellte Anfrage des Bürgervereins über die Vorgehensweise bei der Namensgebung BEI DEN WANDSTERRASSEN nahm das Gremium keine Stellung.