Die in der Bebauungsplanung der 60’er Jahren (B-Plan Rahlstedt 61) geplanten Hochgaragenanlagen entlang des Güstrower Weges sind obsolet. Denn man hatte zu damaliger Zeit teilweise den Wandsegrünzug zwischen Güstrower Weg und Parchimer Straße als Naherholungsbereich sowie den nachhaltigen Wohnungsbau unberücksichtigt gelassen.
Der B-Plan Rahlstedt 61 gilt daher aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, wie die Möglichkeiten zur Neubebauung von Wohnraum als auch für eine qualifizierte städtebauliche Landschaftsplanung des Wandsegrünzuges durch Auslegung des B-Planes Rahlstedt 128, als überholt.
Beachtenswert innerhalb des Bebauungsplans Rahlstedt 128 sind unter den planerischen Tatbeständen die Punkte:
3.3.2 Städtbaulicher Rahmenplan zum Ortskern Rahlstedt:
„…sieht das Strukturkonzept auch den Lückenschluss eines Fuß- und Radweges entlang der Wandse vor.“,
3.3.3 Gutachten zur Qualifizierung des Wandsegrüns:
„Für die Freiraumentwicklung sieht das Gutachten für die Wandsetal-Route langfristig die Option der Schaffung einer geradlinigen Wegeverbindung am westlichen Rand der Wandsniederung vor.“
Damit wäre eine Verlängerung des Rad- und Wanderweges entlang der Wandse bis zum Höltigbaum zumindest planerisch möglich. Darüber hinaus hat sich der Bürgerverein Rahlstedt bereits mit der Verwaltung in Siek (Kreis Storman) in Verbindung gesetzt, weil der Verwaltung dort im Rahmen einer „Agenda Storman 2012“ ein Rad- und Wanderweg mit Erlebnispark von der Wandsequelle bei Siek bis zur Alster, vorschwebt.
Sicher, es wäre ein lang ersehnter Traum für Wanderer als auch für Radfahrer aus Hamburg-Wandsbek und Schleswig-Holstein, durchgehend entlang der Wandse, von der Alster bis zur Wandsequelle in der Nähe von Siek im Kreis Storman zu radeln oder den Weg zu Fuß zu erleben; selbst Teilstrecken sind erlebnisreich.
Aber bis zur Realisierung dieses Vorhabens wird es noch eine ganze Weile dauern und es wird noch viel Wasser die Wandse hinunter bis zur Alster fließen.