Bei der gestrigen Sitzung trugen zwei Anwohnerinnen der Veltheimstraße ein alt bekanntes Problem vor. Immer wieder werden die Bewohner durch Feuerwerkskörper in ihrer Nachtruhe gestört. Dies geschähe nach ihren Angaben sehr häufig und regelmäßig.
Polizeikommissar Dirk Meyer bestätigte die Vorfälle. Leider sei es aber seinen Kollegen bisher nicht gelungen Täter zu ermitteln. Das vorhandene Personal im PK 38 erlaube leider auch keine groß angelegte Aktion. Da hätten andere Vorfälle eine höhere Priorität. Trotzdem erbat Herr Meyer sich das von einer der Damen geführte Protokoll, damit ließe sich möglicherweise ein Muster erkennen.
Wichtig wären dabei auch Angaben weiterer Anwohner, um das Muster zu ergänzen. Dazu kann sich jeder an das Polizeikommissariat 38 wenden. Telefon: 4 28 65 – 38 10 - Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wer diesen Weg scheut, kann seine Beobachtungen auch gern anonym an den Bürgerverein Rahlstedt senden (Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wir leiten die Angaben an das PK 38 weiter.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörper in dem Zeitraum 02.01. bis 30.12. eines Jahres ist gemäß § 46 Nr. 8 der Sprengstoffverordnung übrigens verboten und kann gemäß § 41 Sprengstoffgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000,- Euro bestraft werden.
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Ein altbekanntes Thema ist auch die Sicherung der Gleisanlagen, vor allem am Heestweg. Seit Jahren wird hier um Abhilfe gebeten. In einer Mitteilung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird nun deutlich gemacht, das damit auch nicht zu rechnen ist:
--> "In keiner dieser Vereinbarungen sind Regelungen zur Sicherung der Gleiskörper gegen unbefugtes Betreten enthalten. Insofern ergibt sich aus der eisenbahnkreuzungsrechtlichen Vereinbarung keine diesbezügliche Verpflichtung.
--> Auch aus der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) lässt sich keine Verpflichtung zur gesonderten Absicherung der Bahnanlage ableiten. Vielmehr ist das unbefugte Betreten untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Erkenntnisse über das unerlaubte Betreten von Bahnanlagen liegen der zuständigen Behörde nicht vor."
Die Mitglieder des Regionalausschuss Rahlstedt einigten sich darauf, diesen Punkt in ihren Themenspeicher aufzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass die Gleissicherung nicht in Vergessenheit gerät.
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Die Anträge zu dem Thema „Freibad Rahlstedt“ wurden erneut vertagt. Eine Entscheidung solle erst fallen, wenn Vertreter von Bäderland ihre Pläne dem Regionalausschuss vorgestellt haben. Dies könnte schon Anfang November 2016 der Fall sein, der genaue Termin wird noch veröffentlicht.