Der Bebauungsplan-Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit vom 4. Januar 2016 bis einschließlich 4. Februar 2016 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.



Der Bebauungsplan Rahlstedt 127 ist ein sogenannter einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB, da Straßenverkehrsflächen nicht festgesetzt werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Absatz 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bild: BzA