Grundstück Veltheimstraße Ecke Rahlstedter Straße

Nach einem Hinweis vom Arbeitskreis RAHLSTEDT im Bürgerverein hatte der Regionalausschuss im Januar 2015 (Drs. 20-0645) die Verwaltung darum gebeten, das Grundstück zu überprüfen. "Anlass einer näheren Betrachtung dieses Grundstücks ist die stetige Zunahme der Vermüllung und die unmittelbare Nähe zu einem vor Kurzem eröffneten Kindergarten. Dabei handelt es sich um die Kindergruppe Räuberhöhle e.V., Rahlstedter Straße 64, in der bis zu 22 Kinder betreut werden." hieß es vor zwei Jahren in dem Antrag der SPD-Fraktion.

Die Beschlussvorlage wurde am 29.01.2015 (Drs. 20-0645.1) durch die Bezirksversammlung Wandsbek bestätigt und damit beantragt: "Die Verwaltung wird gebeten, sich einen Überblick über die dort gelagerten Materialien zu verschaffen und zu prüfen, ob von dort eine Brandgefahr ausgeht und der Eigentümer gegen § 17 HBauO, sowie gegen das Abfallentsorgungsgesetz und das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz verstößt und bei positiver Feststellung, die Räumung des Grundstücks zu veranlassen."

Kaum sind zwei Jahre vergangen, nimmt die Bezirksverwaltung auch schon dazu Stellung (Drs. 20-3899). "Das Bezirksamt hat, im Rahmen eines Verfahrens zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände, erreicht, dass der Eigentümer damit begonnen hat, das Grundstück frei zu räumen. Der Fortgang der Arbeiten wird bis zum vollständigen Abschluss durch Inaugenscheinnahme bei Ortsbesichtigungen durch das Bezirksamt überprüft, die Lage auf dem Grundstück bessert sich zusehends."



Damit bezieht sich die Verwaltung ausschließlich auf die Vermüllung. Unerwähnt bleibt eine mögliche Brandgefahr oder ein möglicher Verstoß gegen das Wohnraumschutzgesetz.

Dies wurde auch von Carmen Hansch (SPD) reklamiert. Die Regionalbeauftrage für Rahlstedt, Kathrin Guhl, sagte eine Nachbesserung zu.

Die Bilder zeigen den Zustand des Grundstücks im Februar 2017.

Bilder: J. Seligmann