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In ihrer Januarsitzung hatten die Mitglieder des Regionalausschuss Rahlstedt die zuständigen Behörden gebeten, die Verkehrssituation im Schierenberg zu entschärfen. Hierzu liegt nun eine Stellungnahme vor.

In Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat 38 nimmt die Verkehrsdirektion 51 wie folgt Stellung:

(1) Das zuständige PK wird gebeten zu prüfen, ob in der Straße Schierenberg (zwischen Kanadaweg und der Saseler Straße, die Einrichtung einer Halteverbotszone (Zeichen 290.1 und 290.2) in der nur in gekennzeichneten Flächen das Parken erlaubt/zulässig ist, sowie in diesem Zuge gekennzeichnete Parkflächen an der nördlichen Straßenseite, angrenzend zum Bordstein, samt schraffierter Sperrflächen im Bereich der Ausfahrten der dortigen Häuser, geschaffen werden können.

Gemäß § 45 (9) StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

In der Straße Schierenberg zwischen Kanadaweg und Saseler Straße besteht rechtsseitig ein Seitenstreifen der teilweise durch Bauminseln unterbrochen ist, linksseitig wird am Fahrbahnrand geparkt. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 8,50 - 9 m relativ breit.

Eine Auswertung der Unfalllage der letzten 3 Jahre ergab ein unauffälliges Bild, es haben sich keine Unfälle in Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit, Einfahren in den Fließverkehr und/oder Fußgängerbeteiligung ereignet.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Haltverbotstrecke liegen nicht vor, Gleiches gilt für die Anordnung einer Grenzmarkierung im Bereich der Grundstückszufahrten.

(2) Falls die Einrichtung einer Halteverbotszone samt Schaffung von gekennzeichneten Parkflächen derzeit nicht zulässig sein sollte, wird das zuständige PK um Mitteilung gebeten, welche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Halteverbotszone samt Schaffung von gekennzeichneten Parkflächen vorliegen müssen und um Empfehlungen gebeten, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Halteverbotszone samt Einrichtung von gekennzeichneten Parkflächen zu schaffen.

Die rechtlichen Voraussetzungen sind der StVO zu entnehmen, siehe auch Punkt 1.

(3) Das PK 38 wird gebeten zu prüfen, ob durch eine Veränderung der Stellplätze (z.B. Schrägparkplätze) in der Straße am Schierenberg zwischen Kanadaweg und Saseler Straße Abhilfe zu schaffen wäre.

Bauliche Veränderungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamt Wandsbek als Straßenbaulastträger.

(4) Sollte Punkt 1 des Petitums nicht möglich sein, wird das PK 38 gebeten zu prüfen, ob das „Zweite-Reihe-Parken“ auf der südlichen Straßenseite der Straße Schierenberg zwischen Kanadaweg und Saseler Straße durch ein Verkehrsschild unterbunden werden kann, welches nur das Parken in den vorhandenen Parkbuchten erlaubt.

Bei dem Parken in Höhe der Bauminseln handelt es sich um ein Parken am Fahrbahnrand, welches grundsätzlich erlaubt ist, solange hierdurch keine Behinderung für das Parken im Seitenstreifen entsteht.

(5) Das PK 38 wird gebeten zu prüfen, ob eine Ausweisung als Tempo-30-Strecke im Bereich der KITA „Kinderzimmer“ in der Straße Schierenberg möglich wäre.

Der Eingang der Kita „Kinderzimmer“ befindet sich im Irma-Keilhack-Ring.
Für die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in der Straße Schierenberg sind die gesetzlichen Vorgaben des § 45 (9) StVO und den dazugehörenden Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 30.04.2018 nicht erfüllt.

(6) Sofern die Ausweisung einer Tempo-30-Strecke vor der KITA „Kinderzimmer“ zulässig sein sollte, wird das zuständige PK gebeten zu prüfen, ob die Tempo-30-Strecke bis zu der bereits bestehenden Tempo-30-Strecke vor dem Gymnasium Meiendorf geführt werden kann.

siehe Punkt 5

Vorerst wird sich an der bestehenden Situation also nichts ändern.