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Regionalausschuss Rahlstedt 01.2021

Ende letzten Jahres lag dem Hauptausschuss Wandsbek die Eingabe eines Radfahrers vor. Darin beschreibt der Radfahrer die Gefahren seines Arbeitsweges durch den Wehlbrook. Das Kopfsteinpflaster ist mit dem Fahrrad kaum nutzbar (vor allem nicht bei Nässe). Daher ist der Gehweg auch für Radfahrer freigegeben. Bedingt durch zahlreiche Grundstückszufahrten ist auch hier erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.

Er regt daher an, ähnlich wie an seinem Wohnort in Bergedorf, einen ca. 75 cm breiten Streifen aus flachen Betonsteinen zu verlegen, auf dem Fahrräder fahren können.

Der Hauptausschuss hatte die Eingabe zuständigkeitshalber an den Regionalausschuss weitergereicht und gleichzeitig um Stellungnahmen des Bezirksamtes Bergedorf und dem PK 43 (Bergedorf) gebeten. Beide Behörden bestätigen die Umbaumaßnahme, bewerten sie aber nicht durchgängig positiv, da neue Gefahrensituationen entstehen.

Auch die für Rahlstedt zuständige Straßenverkehrsbehörde (PK 382) hat zu der Eingabe Stellung genommen. "Einer radfahrerfreundlichen Ausgestaltung unter Beachtung der Verwaltungsvorschrift zur StVO, der gültigen Planungsvorschriften und der Ausgestaltung des Radentscheids würde sich PK 382 grundsätzlich nicht verschließen.", unter weiter "wäre eine bauliche Umgestaltung des Wehlbrook aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde durchaus begrüßenswert."

Der größte Sicherheitsgewinn wird allerdings mit der Asphaltierung des Wehlbrook gesehen. Dieser Nebensatz hat nun die Geschichtswerkstatt des Rahlstedter Kulturvereins auf den Plan gerufen. Mit einem Positionspapier machen sie auf die historische Bedeutung der gepflasterten Straße aufmerksam.

Der Regionalausschuss Rahlstedt hatte hier eine klare Position (einstimmig). Die Straße Wehlbrook muss in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben, eine Asphaltierung des Kopfsteinpflasters steht nicht zur Diskussion. Dem Radfahrer aus Bergedorf wird entsprechend geantwortet.

Bild: Stadtteilarchiv