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Zahlreiche Gesuche der Rahlstedter

Bei der gestrigen Sitzung gab es viel zu besprechen. Den Anfang machten, wie immer, die Rahlsteder Bürger in der öffentlichen Fragestunde.

Den Anfang machten Anwohner aus der Veltheimstraße. Sie hatten ihr Anliegen bereits als Eingabe an den Ausschuss vorbereitet.
Dabei geht es ihnen um die zukünftige Verhinderung von Unfällen im gesamten Wohnumfeld. Die Anwohner registrierten, das ihre und auch die Nebenstraßen zunehmend als „Schleichwege“ genutzt werden. Das Tempo-30-Limit werde dabei „subjektiv betrachtet“ nur selten eingehalten.
Sie baten nun darum, die von ihnen vorgeschlagenen Lösungen zu prüfen.
Der Regionalausschuss nahm die Eingabe an, Dirk Meyer vom PK 38 stellte eine Messung in Aussicht.

Zwei weitere Anliegen wurden zu Eingaben umgewandelt bzw. sollen als solche behandelt werden. Zum einen ging es um das Regenwassermanagement in Meiendorf. Anwohner hatten ihre erneut überfluteten Keller dokumentiert. Ihrer Ansicht wird das Wasser nach einem Starkregen nur ungenügend abgeführt. Der Regionalausschuss wertete die Unterlagen als Eingabe und wird sich mit dem Thema befassen.

Bei dem zweiten Vorgang bat ein Anwohner zu erfahren, wie und wo er beantragen kann, das für den Wiesenredder ein Durchfahrtverbot für Fahrzeuge über 7,5 t ausgesprochen wird. Er wurde gebeten, dies als Eingabe zu formulieren.

Mit den Eingaben ging es dann auch weiter. Vertreter der Fraktionen hatten sich zu einem Ortstermin auf dem Platz „Bei den Wandseterrassen“ getroffen. Gemeinsam wurde festgestellt, dass der vorgesehene Platz entlang der Einfassung des Platzes für eine Boule-Bahn ausreichend sei. Es ginge um Freizeitgestaltung und nicht um die Schaffung einer Spielfläche nach internationalen Wettbewerbsregeln.
Der anwesende Sprecher der Boule-Spieler bedauerte es sehr, dass aus seiner Gruppe niemand zu dem Ortstermin eingeladen wurde.

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In einem Antrag wurde der zuständigen Behörde empfohlen, „im Bereich des Hauses der Wilden Weiden Möglichkeiten zur Müllentsorgung zu schaffen.“
„Viele Menschen erholen sich im Naturschutzgebiet Höltigbaum. Leider ist immer wieder zu beobachten, das entlang der Wanderwege Müll liegt. Nach §4, 1.Nr.17 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Höltigbaum, ist es verboten, das Gelände durch Abfälle, Abwässer oder auf sonstige Weise zu verunreinigen.
Nicht nur Papier, sondern augenfällig auch gefüllte Gassibeutel werden weggeworfen. Dies ist besonders widersinnig, da die Hundehalter erfreulicherweise die Gassibeutel nutzen, um die Natur sauber zu halten, sie dann aber später in der Natur entsorgen.“ hieß es in der Begründung des Antrages.
Hier waren sich alle Fraktionen einig und stimmten dem Antrag zu.


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